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10.08.2016 | Prof. Dr. Thomas Klindt

Brauchen wir ein Strafrecht für Maschinen?

Die Digitalisierung bringt uns mit Big Data und Predictive Analytics immer „intelligentere“ Geräte. Schon heute scheint es besser, die menschliche Kontrolle an Maschinen abzugeben, sei es beim Autopiloten im Flugzeug, bei Daytrades an der Börse, beim Zusammenstellen des Informationsflusses per Twitter.

 

Aber wenn immer mehr Geräte selbst entscheiden, was geschieht dann mit Fehlverhalten? Wer ist schuldig, wenn Geräte einen Schaden verursachen?

 

Brauchen wir ein Strafrecht für Maschinen? Ist Strafe vielleicht etwas überholtes, wenn wir in einer Welt leben in der Technologie unser Konzept von GUT und SCHLECHT verändert hat? Denn Computer kennen kein GUT und SCHLECHT, kein SCHWARZ und WEISS. Stattdessen berechnen sie Wahrscheinlichkeiten. Was tun Sie, wenn der Computer Ihnen sagt, dass Ihr Nachbar zu 75% seine Kinder schlägt? Und verändert sich Ihre Einstellung, wenn der gleiche Computer sagt, dass Sie zu 45% Ihre Kinder schlagen? Und was bleibt vom Selbstkonzept und der Verantwortung des Menschen, wenn seine Taten voraussagbar werden?

 

 

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